|
Bestimmungen:
Es ist Pflicht des Mieters das Fahrzeug mit der nötigen Sorgfalt zu
Behandeln. Bei Zuwiderhandlung kann auf den Mieter zurückgegriffen
werden. Das Fahrzeug darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Alle Motorräder sind
Vollkasko versichert. Die Haftpflichtversicherung ist eingeschlossen.
Die persönliche Unfallversicherung ist Sache des Mieters.
Die ersten 250 km sind im Mietpreis inbegriffen. Alle weiteren km werden
mit Fr. -.50 verrechnet.
Die Kaution beträgt Fr. 500.- .
Im Schadensfall beträgt der Selbstbehalt Fr. 1000.-.
Das Motorrad muss
vollgetankt retourniert werden.
Gute Fahrt wünscht Ihnen
das Röllin Team |